Leistungen

Die Schweizer Seite Ihrer Steuer. Geklärt, belegt, übergeben.

Drei konkrete Leistungen rund um Grenzgängerstatus, Quellensteuer und Lohnausweis. Erstgespräch kostenlos, Festpreis vorab, Antwort am selben Werktag.

Kurz gesagt

Wir kümmern uns um die Schweizer Seite Ihrer Steuer: ob Ihr Grenzgängerstatus hält, ob die Quellensteuer stimmt und was Ihr Lohnausweis für Deutschland bedeutet. Am Ende steht ein geprüftes Zahlenblatt, mit dem Sie oder Ihr Steuerberater die deutsche Erklärung ausfüllen. Das erste Gespräch von 15 Minuten ist kostenlos.

Grenzgänger haben es mit zwei Steuersystemen zu tun, die sich nicht abstimmen. Die deutsche Seite kennt jeder Steuerberater. Die Schweizer Seite kennen die wenigsten, und genau dort entstehen die teuren Fehler.

Grenzgängerstatus prüfen

Seit 2026 sind es zwei Hürden: höchstens 60 berufliche Nichtrückkehrtage und mindestens 20 Prozent Präsenztage. Wir rechnen beide für Ihren Fall durch, inklusive Teilzeit, unterjährigem Beginn und Freistellung.

Zur Leistung

Quellensteuer prüfen und korrigieren

Mehr als 4,5 Prozent abgezogen? Das ist in Deutschland weder anrechenbar noch abziehbar. Zurückholen können Sie es nur in der Schweiz, und nur bis zum 31. März des Folgejahres.

Zur Leistung

Lohnausweis auswerten

Wir lesen Ihren Schweizer Lohnausweis Ziffer für Ziffer aus, ordnen Obligatorium und Überobligatorium zu und liefern das Zahlenblatt für die deutsche Erklärung.

Zur Leistung

So läuft es ab

  1. Kostenloses Erstscreening, 15 Minuten

    Sie schildern Ihre Lage, wir sagen Ihnen, ob und wie wir helfen können. Unverbindlich, ohne Verkaufsgespräch. Wenn wir nicht die Richtigen sind, sagen wir das.

  2. Festpreis vorab

    Passt es, nennen wir Ihnen einen festen Preis, bevor Sie sich entscheiden. Keine Stundenliste, keine Überraschung auf der Rechnung.

  3. Unterlagen und Prüfung

    Sie schicken uns, was da ist. Was fehlt, sagen wir Ihnen genau, statt Sie raten zu lassen.

  4. Ergebnis mit Begründung

    Sie bekommen nicht nur eine Zahl, sondern die Begründung dazu, mit Fundstelle. Nachvollziehbar für Sie, für Ihren Steuerberater und für das Finanzamt.

Wo unsere Mandanten wohnen

Wir arbeiten von Ermatingen am Bodensee aus und betreuen Grenzgänger entlang der gesamten Grenze von der Bodenseeregion bis zum Hochrhein. Der Ablauf funktioniert vollständig über Unterlagen und Videogespräch; wer lieber persönlich kommt, ist willkommen.

Ihr WohnortZuständiges FinanzamtTypischer Schweizer Arbeitsort
Konstanz und LandkreisFinanzamt KonstanzKreuzlingen, Thurgau, St. Gallen, Zürich
Singen (Hohentwiel)Finanzamt SingenSchaffhausen, Neuhausen, Zürich
Radolfzell am BodenseeFinanzamt SingenSchaffhausen, Kreuzlingen, Zürich
Waldshut-TiengenFinanzamt Waldshut-TiengenAargau, Baden, Brugg, Zürich
Lörrach und UmgebungFinanzamt LörrachBasel, Basel-Landschaft

Zuständig ist immer Ihr deutsches Wohnsitzfinanzamt nach § 19 AO, nie eine Stelle am Schweizer Arbeitsort. Die vollständige Übersicht mit Anschriften steht unter Welches Finanzamt für Grenzgänger.

Wo unsere Grenze liegt

Wir sind Volljuristen, nicht als Steuerberater bestellt. Deshalb erstellen wir keine deutschen Steuererklärungen und leisten keine geschäftsmäßige Hilfe in deutschen Steuersachen im Sinne des Steuerberatungsgesetzes. Wir verkaufen auch keine Finanzprodukte, weder Versicherungen noch Anlagen. Was wir machen, ist die Schweizer Seite rechtssicher klären und Ihnen das Zahlenwerk liefern. Diese Grenze nennen wir offen, weil sie Sie schützt.

Häufige Fragen

Erstellen Sie meine deutsche Steuererklärung?
Nein. Wir sind Volljuristen, nicht als Steuerberater bestellt, und leisten keine geschäftsmäßige Hilfe in deutschen Steuersachen im Sinne des Steuerberatungsgesetzes. Wir klären die Schweizer Seite und liefern Ihnen das geprüfte Zahlenwerk. Die Erklärung geben Sie selbst ab, über einen Lohnsteuerhilfeverein oder über einen Steuerberater.
Was kostet das?
Das erste Gespräch von 15 Minuten ist kostenlos und unverbindlich. Danach nennen wir Ihnen einen festen Preis, bevor Sie sich entscheiden. Wir arbeiten nicht nach Stundenliste, sondern nach Komplexität und Verantwortung.
Muss ich zu Ihnen nach Ermatingen kommen?
Nein. Der gesamte Ablauf funktioniert über Unterlagen und Videogespräch. Wenn Sie lieber persönlich kommen, geht das natürlich auch.
Wie schnell bekomme ich eine Antwort?
Am selben Werktag. Bei fristgebundenen Fällen, etwa vor dem 31. März, sagen Sie das bitte gleich dazu, dann priorisieren wir.

Erstgespräch

Fangen wir mit 15 Minuten an.

Sie schildern Ihre Lage, wir sagen Ihnen ehrlich, ob und wie wir helfen können. Kostenlos und unverbindlich. Passt es nicht, sagen wir auch das.

Kostenloses Erstgespräch

Kostenlos, 15 Minuten, ohne Verkaufsgespräch. Wir verkaufen keine Finanzprodukte. Antwort am selben Werktag.