Kurz gesagt

Eine geordnete Erklärung beginnt mit dem vollständigen Lohnausweis und den passenden Vorsorge-, Versicherungs- und Statusnachweisen. Die Anlage N-Gre 2025 wird in Baden-Württemberg und Bayern verwendet. Die Belegeinreichung und die Abgabefrist sind nach Bundesland, Steuerjahr und persönlicher Erklärungspflicht zu bestimmen. Die folgende Liste ist ein Ausgangspunkt; besondere Vergütungen und Tätigkeiten können weitere Unterlagen erfordern.

Die Unterlagen sollen erkennen lassen, welche Leistungen ausgerichtet, welche Beiträge bezahlt und wo die Arbeitstage verbracht wurden. Dabei sind die deutsche Erklärung und die schweizerischen Nachweise miteinander abzustimmen. Ein Dokument kann für beide Verfahren Bedeutung haben.

Formular und Steuerjahr zuerst abgleichen. Die Anlage N-Gre 2025 gilt in Baden-Württemberg und Bayern. In anderen Bundesländern ist Grenzgängerlohn im entsprechenden Abschnitt der Anlage N zu erklären, für 2025 in Zeile 26. Dort ist auch die schweizerische Abzugsteuer vorgesehen. Die Anlage AUS ist dafür nicht zu verwenden. Die Anlage N-AUS betrifft dagegen Auslandsarbeitslohn, für den eine Freistellung geltend gemacht wird, etwa nach gesonderter Prüfung eines Statusverlusts.

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Lohn- und Vorsorgeunterlagen zusammenführen

Baden-Württemberg verlangt für die Anlage N-Gre die direkte Vorlage der einschlägigen Belege. Bayern empfiehlt die frühzeitige Einreichung. Die erhöhte Mitwirkungspflicht nach § 90 Abs. 2 AO ist davon zu unterscheiden; sie begründet für sich allein keine bundesweit pauschale Pflicht, sämtliche denkbaren Belege unaufgefordert hochzuladen. Massgeblich bleiben die aktuellen Verwaltungshinweise und konkrete Anforderungen des zuständigen Finanzamts.

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Ansässigkeit und Grenzgängerstatus nachweisen

Gre-1, Gre-2 und Gre-3 erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Sie sollten nicht pauschal als Unterlagen «nur für die Schweizer Seite» abgelegt werden: Gerade die Nichtrückkehrbescheinigung ist auch für die deutsche Veranlagung relevant.

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Ergänzend ist ein nachvollziehbarer Kalender der Arbeitstage, Tätigkeitsorte, Pendelfahrten und beruflichen Nichtrückkehrtage vorzubereiten. Homeoffice-Tage sind gesondert zu erfassen. Seit 2026 ist neben der Nichtrückkehrgrenze die Pendelquote von mindestens 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Arbeitstage zu prüfen.

Erklärungspflicht und Fristen bestimmen

Bei ausschliesslich Schweizer Arbeitslohn ohne deutschen Lohnsteuerabzug folgt die Erklärungspflicht typischerweise aus § 56 EStDV, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte den massgeblichen Grundfreibetrag übersteigt, bei zusammen zu veranlagenden Ehegatten den doppelten Betrag. Die 410-EUR-Regel des § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG setzt dagegen die dort bezeichnete Konstellation mit lohnversteuertem Arbeitslohn voraus. Weitere Pflichtgründe oder eine Aufforderung des Finanzamts bleiben zu beachten.

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SteuerjahrOhne steuerliche VertretungMit begünstigter steuerlicher Vertretung
202531. Juli 2026Grundsätzlich 1. März 2027
2026Grundsätzlich 2. August 2027Grundsätzlich 29. Februar 2028

Die Wochenendverschiebung ist berücksichtigt. Eine frühere Anforderung nach § 149 Abs. 4 AO bleibt möglich. Bei ausschliesslichem Arbeitslohn besteht nicht allein wegen des Auslandssachverhalts eine elektronische Abgabepflicht; eine zulässige Papiererklärung bleibt möglich. Mein ELSTER bietet den elektronischen Übermittlungsweg.

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Worauf Sie beim Abschluss achten sollten

  • Passende Anlage: Steuerjahr, Bundesland und tatsächlicher Grenzgängerstatus müssen zur Formularwahl passen.
  • Quellensteuer: Anrechenbar ist die tatsächlich erhobene abkommensgemässe Steuer bis höchstens 4,5 Prozent. Ein überhöhter Schweizer Abzug ist gesondert zu korrigieren.
  • Vorsorge: Obligatorium und Überobligatorium sowie Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge sind getrennt zu beurteilen.
  • Nichtberufsunfallversicherung: Nach der amtlichen Anleitung wird der Arbeitnehmerbeitrag hälftig auf Werbungskosten und sonstige Vorsorgeaufwendungen verteilt.
  • Rückkehr: Die Nichtrückkehrgrenze hängt auch von Beschäftigungsdauer und Art der Teilzeit ab. Homeoffice-Tage sind keine Nichtrückkehrtage, können aber für die Pendelquote Bedeutung haben.
  • Liquidität: Das Finanzamt kann schon im ersten Tätigkeitsjahr Vorauszahlungen festsetzen, sofern die gesetzlichen Mindestbeträge erreicht sind. Nachzahlung und laufende Vorauszahlungen sind getrennt einzuplanen.
  • Nachweise: Belege, Erklärung und Übermittlungsnachweis sollten zusammen nachvollziehbar sein. Besondere Zahlungen können zusätzliche Unterlagen erfordern.