Zur Person
Martin Seeland. Volljurist.
Wer in Deutschland wohnt und in der Schweiz arbeitet, braucht jemanden, der beide Rechtsordnungen wirklich beherrscht. Ich bin Volljurist mit zwei Staatsexamen und komme aus dem internationalen Steuerrecht. Mein Schwerpunkt sind die Steuern deutscher Grenzgänger in die Schweiz, von der ersten Erklärung bis zum festgefahrenen Verfahren.
Hier landet Ihre Frage nicht bei einem Sachbearbeiter, den Sie nie sprechen. Wer mit Ihnen spricht, durchdringt Ihre Situation selbst, mit juristischer Präzision und der Erfahrung aus dem internationalen Steuerrecht.
Nach zwei juristischen Staatsexamen habe ich als Manager und Prokurist im internationalen Steuerrecht einer der größten Prüfungsgesellschaften gearbeitet. Aus dieser Zeit stammt die Tiefe, die grenzüberschreitende Sachverhalte verlangen: Es genügt nicht, ein Formular auszufüllen, man muss wissen, welche Regel der beiden Länder im Zweifel vorgeht.
Hintergrund
Woher die Tiefe kommt.
- Volljurist mit zwei juristischen Staatsexamen. Die vollständige juristische Ausbildung, nicht nur ein steuerlicher Teilausschnitt. Das zahlt sich aus, wenn es um Auslegung und Begründung geht, also genau dort, wo ein Bescheid angreifbar wird.
- Manager und Prokurist für internationales Steuerrecht in der Big-Four-Praxis. Grenzüberschreitende Besteuerung war mein tägliches Geschäft, bevor sie mein Schwerpunkt für Grenzgänger wurde.
- Erfahrung mit komplexen, mehrstaatlichen Strukturen. Wenn Ihr Arbeitgeber international aufgestellt ist oder Sie selbständig werden, bringe ich die nötige Einordnung gleich mit.
- Gesellschaftsrecht auf beiden Seiten der Grenze. Deutsches und Schweizer Gesellschaftsrecht sind mir vertraut, hilfreich, sobald Ihr Fall über die reine Lohnsteuer hinausgeht.
Wofür wir stehen
Drei Prinzipien.
Beide Systeme
Schweizer Quellensteuer und deutsche Erklärung greifen ineinander. Wir denken beide Systeme zusammen, statt nur eines zu kennen.
Unabhängigkeit
Wir verkaufen keine Finanzprodukte und vermitteln keine Versicherungen. Unsere Einschätzung folgt Ihrer Steuerlage, nicht einer Provision.
Präzision
Steuerrecht verzeiht kein Ungefähr. Wir arbeiten die Faktenlage vollständig auf und begründen jede Position nachvollziehbar.
Erstgespräch
Sprechen wir über Ihre Grenzgänger-Steuern.
Ob erste Schweizer Erklärung oder festgefahrener Fall: In einem kostenlosen 15-Minuten-Screening klären wir, ob und wie wir helfen können. Passt es, folgt ein vertieftes Gespräch.
Kostenloses ErstgesprächWir arbeiten nicht nach Stundenliste, sondern nach Komplexität und Verantwortung. Antwort am selben Werktag.