Lörrach liegt im Dreiländereck, einen Steinwurf von Basel entfernt. Wer hier wohnt und in Basel oder im Baselbiet arbeitet, ist steuerlich ein Grenzgänger, und das macht die deutsche Steuererklärung komplizierter als bei einem rein deutschen Arbeitsverhältnis. Genau auf diese Fälle sind wir spezialisiert.
Der Schweizer Lohn wird in Deutschland besteuert, die Schweiz behält nur eine Quellensteuer von 4,5 Prozent ein, und beides muss in der deutschen Erklärung sauber zusammengeführt werden. Wird dabei ein Detail übersehen, zahlen Sie schnell mehrere Hundert Euro zu viel oder bekommen Ärger mit dem Finanzamt.
Warum Grenzgänger aus Weil am Rhein einen Spezialisten brauchen
Lörrach liegt im Dreiländereck und grenzt unmittelbar an Riehen und die Stadt Basel. Die meisten Grenzgänger von hier arbeiten im Kanton Basel-Stadt oder Basel-Landschaft, viele bei den großen Pharma- und Chemieunternehmen der Region. Deren Lohnausweise sind oft überdurchschnittlich komplex, und genau dort, im Detail, stecken bei Grenzgängern die teuren Fehler:
- Anlage N-Gre statt Anlage N. Für Schweizer Grenzgänger gilt ein eigenes Formular. Wer die falsche Anlage wählt, riskiert eine falsche Veranlagung.
- Quellensteuer aktiv anrechnen. Die 4,5 Prozent aus Ziffer 12 des Lohnausweises müssen aktiv eingetragen werden, sonst zahlen Sie sie faktisch doppelt.
- Obligatorium und Überobligatorium der Pensionskasse. Nur ein Teil ist absetzbar, ein anderer Teil ist sogar steuerpflichtiger Lohn. Diese Trennung übersehen Laien fast immer.
- Die Nachzahlung im zweiten Jahr. Weil im ersten Jahr nur die 4,5 Prozent fließen, trifft viele im Folgejahr eine hohe Nachzahlung plus erstmals festgesetzte Vorauszahlungen. Mit der richtigen Planung lässt sich der Schock abfedern.
Für den Raum Basel ist besonders die zweite Säule heikel. Wer bei einem der großen Basler Arbeitgeber angestellt ist, hat häufig umfangreiche überobligatorische Vorsorge sowie Bonus- und Beteiligungsbestandteile, deren steuerliche Behandlung in Deutschland sich deutlich von der eines gewöhnlichen Lohns unterscheidet. Wird das Obligatorium nicht sauber vom Überobligatorium getrennt, geht bares Geld verloren oder es droht Streit mit dem Finanzamt. Genau diese Trennung schauen wir uns bei Basler Lohnausweisen zuerst an.
Neu ab 2026: Wer fast nur noch im Homeoffice in Lörrach arbeitet, kann den Grenzgängerstatus verlieren. Sie müssen an mindestens 20 Prozent Ihrer vertraglich vereinbarten Arbeitstage sich vom Wohnsitz an den Schweizer Arbeitsort und zurück begeben, das ist rund ein Arbeitstag pro Woche. Tage, an denen Sie beruflich auswärts übernachten, zählen dafür nicht. Erstreckt sich eine Arbeitseinheit aus betrieblichen Gründen über mehrere Tage, etwa bei Schichtarbeit, genügt die Rückkehr nach deren Ende. Wir prüfen Ihre Tage, bevor das Finanzamt es tut.
Worauf es bei Ihrem Grenzgänger-Fall ankommt
Von Weil am Rhein aus ist Basel näher als das eigene Landratsamt, und viele fahren mit der Tram zur Arbeit. Umso wichtiger ist, dass die Papiere stimmen. Das sind die Punkte, an denen sich Ihr Geld entscheidet:
- Die richtige Anlage N-Gre statt der normalen Anlage N, mit Hauptvordruck und Anlage Vorsorgeaufwand.
- Anrechnung der Schweizer Quellensteuer und korrekte Umrechnung nach dem amtlichen BMF-Kurs.
- Richtige Zuordnung der Pensionskasse (Obligatorium, Überobligatorium, Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Anteil).
- Werbungskosten und Sonderausgaben, die Grenzgänger oft verschenken (Pendlerpauschale, Schweizer Sozialversicherung, Krankenkasse).
- Prüfung des Grenzgängerstatus inklusive Homeoffice- und Nichtrückkehrtagen ab 2026.
- Vorausschau auf Nachzahlung und Vorauszahlungen, damit Sie rechtzeitig Rücklagen bilden.
Region Weil am Rhein: Ihre typische Grenzgänger-Situation
Weil am Rhein führt seit dem 1. Oktober 2022 offiziell die Bezeichnung „3-Länder-Stadt" und hat rund 32.200 Einwohner.[1] Die Stadt gehört zum Landkreis Lörrach, aus dem rund 22.800 Menschen in die Schweiz pendeln, mehr als aus jedem anderen deutschen Landkreis.[2] Das Ziel ist fast immer Basel.
Die Straßenbahn, die über die Staatsgrenze fährt
Seit dem 14. Dezember 2014 fährt die Tramlinie 8 der Basler Verkehrsbetriebe bis zur Endhaltestelle Weil am Rhein Bahnhof/Zentrum.[3] Es war die erste neu gebaute grenzüberschreitende Tramstrecke Europas nach dem Zweiten Weltkrieg. Für Pendler ist das mehr als Lokalkolorit: Der Arbeitsweg nach Basel funktioniert damit ohne Auto und ohne Grenzstau.
Eine juristische Feinheit am Rande. An der Haltestelle Weil am Rhein Grenze gelten die Trams rechtlich bereits als in die Schweiz eingereist, sobald sich die erste Tür auf Schweizer Boden befindet. Das ermöglicht Zollkontrollen, während der übrige Wagen noch in Deutschland steht. Auf Ihre Besteuerung hat das keinen Einfluss, es zeigt aber, wie fein hier verzahnt ist, was auf dem Papier zwei Staaten sind.
Eine zweite Eigenart ist die Zollfreistraße bei Riehen: Die Bundesstraße 317 von Weil am Rhein nach Lörrach führt auf 738 Metern über Schweizer Staatsgebiet und steht im Eigentum des Kantons Basel-Stadt, es gilt dort aber deutsches Straßenverkehrsrecht. Grundlage ist ein Staatsvertrag vom 25. April 1977.[4]
Ihre Wege, und warum die Entfernung Ihnen nicht hilft
Seit dem Steuerjahr 2026 nennt das Abkommen zwei Regelbeispiele für die Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr: über 100 Kilometer Straßenentfernung oder mehr als 1,5 Stunden Reisedauer mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Maßgeblich ist dabei das überwiegend benutzte Verkehrsmittel, es ist also keine freie Wahl zwischen beiden Werten.[5]
| Ab Weil am Rhein nach | Straße | Bahn, einfache Strecke |
|---|---|---|
| Basel SBB | rund 8 km | 22 Minuten |
| Allschwil | rund 9 km | 37 Minuten |
| Muttenz | rund 10 km | 26 Minuten |
| Pratteln | rund 13 km | 38 Minuten |
| Rheinfelden AG | rund 21 km | 42 Minuten |
Die weiteste dieser Strecken liegt bei rund 21 Kilometern und 42 Minuten. Von Weil am Rhein aus lässt sich ein Nichtrückkehrtag nicht mit Entfernung oder Fahrzeit begründen, sondern nur mit den konkreten beruflichen Umständen: mehrtägige Einsätze, Schichtlagen, Bereitschaften, Dienstreisen.
Das schließt nichts aus. Der Bundesfinanzhof hat am 09.04.2026 entschieden, dass die Entfernung kein abschließendes Ausschlusskriterium ist, sondern die Umstände des Einzelfalls maßgeblich sind (VI R 31/24).[6] Auch unterhalb der Schwellen kann eine Nichtrückkehr begründet sein, sie muss nur getragen werden. Mehr dazu im Beitrag zur 60-Tage-Regel.
Basel-Stadt und Basel-Landschaft sind nicht dasselbe
Beide Kantone wenden für deutsche Grenzgänger die Tarife L, M, N und P an, die den Abzug auf 4,5 Prozent begrenzen. In der Handhabung unterscheiden sie sich aber. Die Wegleitung Basel-Landschaft 2026 nennt die Unzumutbarkeitskriterien in Ziffer 2.31 wörtlich, die Wegleitung Basel-Stadt tut das nicht.[7]
Fehlt die Ansässigkeitsbescheinigung, zieht Ihr Arbeitgeber den vollen Tarif ab statt 4,5 Prozent. Für genau diesen Fall räumt Basel-Stadt allerdings eine Rückerstattung „innerhalb von fünf Jahren nach Fälligkeit" ein.[7] Das ist eine andere und deutlich längere Frist als der 31. März, der für die nachträgliche ordentliche Veranlagung gilt. Wer denkt, sein Fall sei verjährt, hat womöglich noch Jahre.
Ihr Finanzamt
Für Ihre Steuererklärung ist das Finanzamt Lörrach zuständig, auch wenn Weil am Rhein eine eigenständige Stadt ist. Dasselbe gilt für Grenzach-Wyhlen, Rheinfelden (Baden), Schopfheim und Schwörstadt. Die Anlage N-Gre können Sie in ganz Baden-Württemberg und seit dem Veranlagungszeitraum 2025 auch in Bayern einreichen.
Ob Sie in Weil selbst, in Friedlingen, Haltingen, Ötlingen oder Märkt wohnen, spielt für die Zusammenarbeit keine Rolle: Wir betreuen Sie ortsunabhängig und vollständig digital aus dem Grenzraum.
Quellen
- Stadt Weil am Rhein: Bezeichnung „3-Länder-Stadt" seit 1. Oktober 2022, 32.236 Einwohner zum 31. Dezember 2024.
- Bundesamt für Statistik, Grenzgängerstatistik, Stand 31. März 2026 (provisorisch), Datensatz DF_GGS_3: Landkreis Lörrach 22.784 Personen, das sind 33,9 Prozent aller Grenzgänger mit Wohnsitz Deutschland. Erfasst werden Personen mit Grenzgängerbewilligung (Ausweis G); das ist eine bewilligungsbasierte Arbeitsmarktzahl, nicht der steuerliche Grenzgängerbegriff.
- Kanton Basel-Stadt, Bau- und Verkehrsdepartement, Medienmitteilung zur Inbetriebnahme der Tramlinie 8 nach Weil am Rhein am 14. Dezember 2014, Endhaltestelle Weil am Rhein Bahnhof/Zentrum; Neubaustrecke 2,8 Kilometer.
- Staatsvertrag vom 25. April 1977 über die Zollfreistraße bei Riehen (SR 0.725.122), in Erfüllung der Artikel 34 und 36 des Vertrags vom 27. Juli 1852 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Großherzogtum Baden. Verkehrsfreigabe am 4. Oktober 2013, Länge 738 Meter, Eigentum des Kantons Basel-Stadt bei Geltung deutschen Straßenverkehrsrechts.
- Protokoll zum Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, Ziffer 5 Buchstabe e (SR 0.672.913.62, konsolidierte Fassung, Stand 27. November 2025), anwendbar ab 1. Januar 2026. Deutsche Fundstellen: BGBl. 2025 II Nr. 275 und Nr. 309; konsolidierte Neufassung, Bekanntmachung vom 08.07.2026, BGBl. 2026 II Nr. 135 (ausgegeben am 15.07.2026). Entfernungen berechnet über OpenStreetMap-Routing, Fahrzeiten aus den amtlichen Schweizer Fahrplandaten, jeweils Bahnhof zu Bahnhof.
- BFH, Urteil vom 9. April 2026, VI R 31/24. Die Unzumutbarkeit „bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach arbeitsbezogenen Besonderheiten, und kann nicht allein anhand pauschaler Kriterien, insbesondere der Entfernung zwischen Wohn- und Tätigkeitsort, entschieden werden."
- Steuerverwaltung Basel-Landschaft, „Quellensteuer für ausländische Arbeitnehmer/innen gültig ab 1. Januar 2026", Ziffer 2.31; Steuerverwaltung Basel-Stadt, „Wegleitung und Tarife zur Quellenbesteuerung", Ausgabe 2026, zur Rückerstattung innerhalb von fünf Jahren nach Fälligkeit bei fehlender Ansässigkeitsbescheinigung. Frist für die nachträgliche ordentliche Veranlagung nach Artikel 89a und 99a DBG jeweils 31. März des Folgejahres.