Kurz gesagt

Wir lesen Ihren Schweizer Lohnausweis Ziffer für Ziffer aus, ordnen die Vorsorgebeiträge nach Obligatorium und Überobligatorium zu und liefern Ihnen ein Zahlenblatt, das für jede Position sagt, wohin sie in der deutschen Erklärung gehört. Die Erklärung selbst geben Sie ab, mit sauberen Zahlen statt mit Vermutungen.

Der Schweizer Lohnausweis ist ein gutes Dokument. Nur wurde er nicht für das deutsche Steuerrecht gemacht. Wer die Ziffern eins zu eins überträgt, macht keinen groben Fehler, verschenkt aber fast immer Abzüge, und in einigen Konstellationen entsteht sogar eine unnötige Nachzahlung.

Was wir für Sie machen

  1. Den Bruttolohn richtig abgrenzen

    Welche Bestandteile in den deutschen Bruttoarbeitslohn gehören und welche nicht. Spesen, Naturalleistungen und Beteiligungen folgen jeweils eigenen Regeln.

  2. Die Vorsorgebeiträge aufteilen

    AHV und IV, die zweite Säule, Beiträge zur Krankentaggeld- und Unfallversicherung. Entscheidend ist die Aufteilung der Pensionskassenbeiträge in Obligatorium und Überobligatorium, weil sie in Deutschland unterschiedlich abziehbar sind. Diese Aufteilung steht meist nicht auf dem Ausweis, wir sagen Ihnen, wo Sie sie bekommen.

  3. Die Quellensteuer korrekt ausweisen

    Der einbehaltene Betrag gehört in ein eigenes Feld. Angerechnet werden allerdings nur die zulässigen 4,5 Prozent. Liegt der Abzug darüber, ist das ein Fall für die Quellensteuerkorrektur, nicht für die deutsche Erklärung.

  4. Werbungskosten aufnehmen

    Fahrten über die Grenze, doppelte Haushaltsführung bei Wochenaufenthalt, Arbeitsmittel und Fortbildung. Was belegt werden kann und was erfahrungsgemäß liegen bleibt.

  5. Das Zahlenblatt übergeben

    Am Ende steht eine Aufstellung, die für jeden Wert die Fundstelle im Lohnausweis, den deutschen Zielort und eine kurze Begründung nennt. Nachvollziehbar für Sie, für Ihren Steuerberater und für das Finanzamt.

Welches Formular am Ende? Gehört Ihr Finanzamt zu Baden-Württemberg oder Bayern, ist es die Anlage N-Gre. In allen anderen Bundesländern gibt es dieses Formular nicht, dort tragen Sie den Schweizer Lohn in der Anlage N ein, im Abschnitt „Angaben zu Grenzgängern". Das Zahlenblatt ist für beide Wege dasselbe.

Wann sich das lohnt

  • Es ist Ihr erster Schweizer Lohnausweis.
  • Sie haben Bonus, Aktien oder Optionen bekommen.
  • Sie haben in die Pensionskasse eingekauft oder Säule 3a eingezahlt.
  • Sie sind Wochenaufenthalter oder führen einen doppelten Haushalt.
  • Ihr Steuerberater kennt Schweizer Lohnausweise nicht aus dem Alltag.

Warum derselbe Lohnausweis je Kanton anders zu lesen ist

Der Schweizer Lohnausweis ist ein bundesweit einheitliches Formular. Was in den einzelnen Feldern steht, hängt aber davon ab, in welchem Kanton Ihr Arbeitgeber abrechnet. Deshalb schauen wir zuerst auf Ihren Arbeitsort.

Ihr WohnortZuständiges FinanzamtTypischer Schweizer Arbeitsort
Konstanz und LandkreisFinanzamt KonstanzKreuzlingen, Thurgau, St. Gallen, Zürich
Singen (Hohentwiel)Finanzamt SingenSchaffhausen, Neuhausen, Zürich
Radolfzell am BodenseeFinanzamt SingenSchaffhausen, Kreuzlingen, Zürich
Waldshut-TiengenFinanzamt Waldshut-TiengenAargau, Baden, Brugg, Zürich
Lörrach und UmgebungFinanzamt LörrachBasel, Basel-Landschaft
Weil am RheinFinanzamt LörrachBasel-Stadt, Allschwil, Muttenz
Rheinfelden (Baden)Finanzamt LörrachRheinfelden AG, Aargau, Basel

Zuständig ist immer Ihr deutsches Wohnsitzfinanzamt nach § 19 AO, nie eine Stelle am Schweizer Arbeitsort. Die vollständige Übersicht mit Anschriften steht unter Welches Finanzamt für Grenzgänger.

Die Quellensteuerzeile sagt Ihnen, ob Ihr Status stimmt

Für deutsche Grenzgänger gelten die besonderen Tarifcodes L, M, N und P. Sie sind an die gewöhnlichen Tarife A, B, C und H angelehnt, deckeln den Abzug aber auf die abkommensrechtlichen 4,5 Prozent. Steht auf Ihrer Abrechnung stattdessen ein Buchstabe von A bis H, ist entweder Ihr Status nicht erfasst oder Ihre Ansässigkeitsbescheinigung lag nicht vor.

Ein Stolperstein bei der Tarifbezeichnung: Im Kanton Aargau steht ein nachgestelltes „N" für die Variante ohne Kirchensteuer, etwa „A0N". Gleichzeitig ist „N" ein eigener Grenzgängertarif. Dasselbe Zeichen bedeutet an zwei Stellen Verschiedenes, und Verwechslungen führen regelmäßig zu falschen Schlüssen über die eigene Abrechnung.

Die Kirchensteuer verhält sich nicht überall gleich

Basel-Stadt und Schaffhausen veröffentlichen jeden Tarif in zwei Fassungen, mit und ohne Kirchensteueranteil. Für die Grenzgängertarife L bis Q spielt die Unterscheidung allerdings keine Rolle, weil dort ohnehin fest 4,5 Prozent gelten.[1] Wer eine Kirchensteuerzeile auf einer Grenzgängerabrechnung findet, sollte genauer hinsehen.

Was wir aus dem Dokument herauslesen

Der Lohnausweis ist der Punkt, an dem sich Fehler zeigen, bevor sie teuer werden. Wir gleichen ab, ob der ausgewiesene Tarif zu Ihrer tatsächlichen Situation passt, ob die Abzüge für AHV, IV, EO, ALV und die Pensionskasse sauber getrennt sind, ob überobligatorische Anteile richtig zugeordnet wurden und ob Arbeitstage außerhalb der Schweiz mitbesteuert wurden, die nicht dorthin gehören. Das Ergebnis ist Ihr Zahlenblatt für die deutsche Erklärung.

Ein regionaler Hinweis mit Bodensatz: Aus dem Landkreis Konstanz arbeiten rund 4.700 Menschen im Thurgau, rund 3.100 im Kanton Schaffhausen und rund 2.600 im Kanton Zürich.[2] Drei Kantone, drei Abrechnungspraxen, ein Formular. Wer den Arbeitgeber wechselt und dabei den Kanton wechselt, sollte den ersten Lohnausweis besonders genau prüfen.

Quellen

  1. Steuerverwaltung Basel-Stadt, „Wegleitung und Tarife zur Quellenbesteuerung", Ausgabe 2026, und Kantonale Steuerverwaltung Schaffhausen, Quellensteuertarife 2026 (je Tarif eine Fassung mit und eine ohne Kirchensteuer). Grenzgängertarife L, M, N, P nach Artikel 15a des Abkommens mit festem Satz von 4,5 Prozent; Kantonales Steueramt Aargau, Tarifband 2026.
  2. Bundesamt für Statistik, Grenzgängerstatistik, Stand 31. März 2026 (provisorisch), Datensatz DF_GGS_3, ausgewertet nach Wohnlandkreis und Arbeitskanton.

Was wir nicht machen

Wir füllen Ihre deutsche Steuererklärung nicht aus und leisten keine geschäftsmäßige Hilfe in deutschen Steuersachen im Sinne des Steuerberatungsgesetzes. Wir liefern das geprüfte Zahlenwerk, mit dem Sie oder Ihr Steuerberater die Erklärung ausfüllen.

Häufige Fragen

Warum kann ich den Lohnausweis nicht einfach abschreiben?
Weil die Schweizer Ziffern und die deutschen Felder nicht dieselbe Sprache sprechen. Der Bruttolohn in Ziffer 1 ist nicht ohne Weiteres der deutsche Bruttoarbeitslohn, und die Vorsorgebeiträge in den Ziffern 9 bis 12 werden in Deutschland unterschiedlich behandelt, je nachdem ob sie zum Obligatorium oder zum Überobligatorium gehören. Wer eins zu eins überträgt, verschenkt regelmäßig Abzüge.
Was ist der Unterschied zwischen Obligatorium und Überobligatorium?
Das Obligatorium ist der gesetzlich vorgeschriebene Teil der zweiten Säule, das Überobligatorium alles darüber hinaus. Für die deutsche Steuer ist die Unterscheidung wichtig, weil die Beiträge unterschiedlich abziehbar sind. Auf dem Lohnausweis steht die Aufteilung meist nicht, man muss sie beim Arbeitgeber oder bei der Pensionskasse erfragen.
Muss ich die Beträge selbst in Euro umrechnen?
Nein. Sie tragen die Werte in Franken ein, das Finanzamt rechnet mit dem amtlichen Jahresdurchschnittskurs um. Für 2025 gilt: 100 CHF entsprechen 106,50 EUR.
Was bekomme ich am Ende?
Ein Zahlenblatt, das für jede Position sagt, welcher Wert in welches Feld der deutschen Erklärung gehört und warum. Damit können Sie oder Ihr Steuerberater die Erklärung sauber ausfüllen, ohne raten zu müssen.