Unser Auftrag

Wir prüfen den Schweizer Quellensteuerabzug auf Ihrem Arbeitslohn und klären, ob und auf welchem Weg eine Korrektur in Betracht kommt. Leistungsumfang, Einreichung und Pauschalhonorar vereinbaren wir vor der Beauftragung. Eine Rückerstattung lässt sich nicht im Voraus zusagen.

Von der Abrechnung zum passenden Vorgehen.

  1. Abrechnung und Ausgangslage prüfen

    Wir gleichen Tarifcode, Bruttolohn und einbehaltene Quellensteuer mit Ihren Unterlagen ab. Dazu gehören auch Wohnsitz, Arbeitsort, Beschäftigungszeitraum und die Frage, welcher Grenzgängerstatus massgeblich ist.

  2. Bescheinigungen und Tätigkeitsorte einordnen

    Wir prüfen die vorhandenen Ansässigkeitsbescheinigungen sowie, soweit erforderlich, Ihren Kalender der Arbeits-, Homeoffice- und Dienstreisetage. Fehlende Nachweise stimmen wir mit Ihnen ab.

  3. Verfahren und Folgen klären

    Eine Neuberechnung, eine nachträgliche ordentliche Veranlagung und besondere Korrekturverfahren haben unterschiedliche Voraussetzungen. Zusätzliche Abzüge können nicht beliebig über eine Tarifkorrektur geltend gemacht werden. Bei Wohnsitz in Deutschland ist insbesondere der Zugang zur nachträglichen ordentlichen Veranlagung gesondert zu prüfen.

  4. Antrag und Einreichung vorbereiten

    Wir bestimmen die zuständige Schweizer Behörde und prüfen die massgebliche Frist. Für ein übernommenes Verfahren bereiten wir den Antrag und die vereinbarten Belege vor. Freigabe, Einreichung und eine allfällige weitere Begleitung halten wir im Auftrag fest.

  5. Das Ergebnis nachvollziehbar dokumentieren

    Sie erhalten die aufbereiteten Schweizer Angaben und das Ergebnis unserer Bearbeitung. So stehen die Unterlagen auch für die anschliessende Abstimmung der deutschen Anrechnung zur Verfügung.

Ihr Arbeitskanton und das zuständige Verfahren.

Der Schweizer Quellensteuerabzug wird im dafür zuständigen Schweizer Verfahren überprüft. Welcher Kanton und welche Stelle zuständig sind, klären wir anhand Ihres Arbeitsverhältnisses. Die deutsche Einkommensteuerveranlagung beim Wohnsitzfinanzamt ist davon zu unterscheiden.

Unser Ratgeber zur Rückerstattung Schweizer Quellensteuer ordnet die Verfahren ein. Die Prüfung des Grenzgängerstatus kann Teil der vorausgehenden Klärung sein.

Fristen vor der Antragstellung klären.

Für die Neuberechnung und den Antrag auf nachträgliche ordentliche Veranlagung ist grundsätzlich der 31. März des Folgejahres massgeblich. Die Antragsfrist darf nicht mit einer späteren Frist zur Einreichung der Steuererklärung verwechselt werden. Besondere Korrekturverfahren und Rechtsmittel gegen einen bereits ergangenen Entscheid sind gesondert zu prüfen.

Nennen Sie uns bei der ersten Anfrage das Steuerjahr und eine allfällige Frist. Ob eine Bearbeitung noch übernommen werden kann, besprechen wir persönlich.

Häufige Fragen

Welche Unterlagen benötigen Sie für die Prüfung?
Ausgangspunkt sind Ihre Lohnabrechnungen und Ihr Lohnausweis. Je nach Anliegen kommen Ansässigkeitsbescheinigungen, Angaben zu den Tätigkeitsorten und Schreiben der Steuerbehörde hinzu. Den konkreten Umfang teilen wir Ihnen nach der Auftragsklärung mit.
Bis wann muss ein Antrag gestellt werden?
Für die Neuberechnung und den Antrag auf nachträgliche ordentliche Veranlagung gilt grundsätzlich der 31. März des Folgejahres. Besondere Verfahren und bereits ergangene Entscheide verlangen eine gesonderte Fristenprüfung. Nennen Sie uns deshalb das Steuerjahr und übermitteln Sie allfällige Behördenfristen im persönlichen Kontakt.
Führt die Prüfung sicher zu einer Rückerstattung?
Nein. Das Ergebnis hängt von Ihrem Status, dem Abzug und dem zulässigen Verfahren ab. Auch eine nachträgliche ordentliche Veranlagung kann zu einer zusätzlichen Steuerbelastung führen. Wir klären die Voraussetzungen, bevor wir das weitere Vorgehen mit Ihnen vereinbaren.
Wird ein überhöhter Schweizer Abzug in Deutschland angerechnet?
Eine abkommenswidrig erhobene Schweizer Quellensteuer wird nicht allein deshalb in Deutschland anrechenbar, weil sie tatsächlich bezahlt wurde. Die Schweizer Korrektur und die deutsche Anrechnung sind getrennt zu prüfen. Die Einzelheiten erläutert unser Quellensteuer-Ratgeber.

Rechtliche Einordnung und weiterführende Quellen.

Die fachlichen Einzelheiten und Normen finden Sie im Quellensteuer-Ratgeber für Grenzgänger. Für die hier dargestellten Verfahrensunterschiede wurden am 16. September 2026 ergänzend die folgenden amtlichen Quellen abgeglichen:

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