Kurz gesagt

Berufliche Aufwendungen können die deutsche Steuer auf Schweizer Grenzgängerlohn mindern. Für 2026 gelten unter anderem 1.230 EUR Arbeitnehmer-Pauschbetrag und 0,38 EUR Entfernungspauschale ab dem ersten vollen Kilometer. Gewerkschaftsbeiträge werden seit 2026 zusätzlich zum Pauschbetrag berücksichtigt. Schweizer Sozialversicherungsbeiträge sind nach ihrer jeweiligen Art aufzuteilen; eine einheitliche Zuordnung sämtlicher Abzüge als Sonderausgaben wäre unzutreffend.

Die steuerliche Wirkung einer Ausgabe hängt von ihrem beruflichen Zusammenhang, dem passenden Veranlagungsjahr und ihrer gesetzlichen Einordnung ab. Ein langer Arbeitsweg, eine Zweitunterkunft und die Beiträge auf dem Schweizer Lohnausweis verlangen deshalb unterschiedliche Nachweise.

Dieser Beitrag behandelt die deutsche Besteuerung von Grenzgängern nach Art. 15a DBA. Die tatsächlich erhobene abkommensgemässe Schweizer Quellensteuer wird bis höchstens 4,5 Prozent angerechnet. Für freigestellten Auslandsarbeitslohn oder einen Wohnsitz in der Schweiz ist die Zuordnung gesondert zu prüfen.

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Pauschbetrag und Einzelnachweis

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag beträgt 1.230 EUR jährlich. Er wird ohne Einzelnachweis berücksichtigt, jedoch höchstens bis zur Höhe der einschlägigen Einnahmen. Höhere übrige Werbungskosten treten bei Nachweis an seine Stelle.

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Seit dem Veranlagungszeitraum 2026 werden Beitragszahlungen an Gewerkschaften zusätzlich zu den Pauschbeträgen berücksichtigt. Ein Nachweis kann daher auch dann Bedeutung haben, wenn die übrigen Werbungskosten unter 1.230 EUR bleiben. Berufsverbandsbeiträge sind von dieser besonderen Regel für Gewerkschaften zu unterscheiden.

Entfernungspauschale 2026

Für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte beträgt die Entfernungspauschale seit 2026 0,38 EUR je vollem Kilometer der einfachen Entfernung. Sie gilt ab dem ersten Kilometer und für die Tage, an denen die erste Tätigkeitsstätte tatsächlich aufgesucht wird. Die Strecke in der Schweiz zählt mit.

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Grundsätzlich ist die kürzeste Strassenverbindung massgeblich. Eine andere Strecke kann berücksichtigt werden, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist und regelmässig benutzt wird. Die allgemeine Jahresgrenze beträgt 4.500 EUR; bei Nutzung eines eigenen oder zur Nutzung überlassenen Kraftwagens darf der Ansatz darüber liegen. Höhere tatsächliche Kosten öffentlicher Verkehrsmittel können angesetzt werden, soweit sie im Jahresvergleich die insgesamt abziehbare Entfernungspauschale übersteigen.

Rechenbeispiel für 2026: Bei 30 vollen Entfernungskilometern und 220 tatsächlichen Fahrttagen ergibt sich 30 × 0,38 EUR × 220 = 2.508 EUR. Die 220 Tage sind eine ausdrückliche Beispielannahme, keine Pauschale. Urlaub, Krankheit und Homeoffice dürfen nicht als Fahrttage hinzugerechnet werden. Die 2.508 EUR mindern die Einkünfte; sie sind keine Steuererstattung in gleicher Höhe.

Doppelte Haushaltsführung

Eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung setzt einen eigenen Hausstand ausserhalb des Ortes der ersten Tätigkeitsstätte und eine Unterkunft am Tätigkeitsort voraus. Zum eigenen Hausstand gehört auch die finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung. Ein blosses Übernachten in der Schweiz genügt daher nicht.

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Für eine Unterkunft im Ausland sind ab 2026 grundsätzlich höchstens 2.000 EUR monatlich abziehbar, für eine Unterkunft im Inland 1.000 EUR. Die Auslandsgrenze gilt nicht bei verpflichtend und zweckgebunden genutzten Dienst- oder Werkswohnungen und nicht für Unterkunftskosten, die für einen Mietzuschuss nach § 54 BBesG als notwendig anerkannt sind. Der erhöhte Betrag ist eine allgemeine Auslandsregel und kein besonderer Grenzgängervorteil.

Daneben kommt grundsätzlich eine tatsächlich durchgeführte Familienheimfahrt je Woche mit der Entfernungspauschale in Betracht. Bei Überlassung eines Kraftwagens durch den Arbeitgeber ist die gesetzliche Ausschlussregel zu beachten. Verpflegungsmehraufwendungen können nach den gesetzlichen Voraussetzungen und den einschlägigen Auslandsbeträgen für die ersten drei Monate berücksichtigt werden. Erstattungen des Arbeitgebers sind einzubeziehen.

Ob der Wochenaufenthalt zugleich den Grenzgängerstatus berührt, ist eine andere Frage. Dazu erläutert der Beitrag Wochenaufenthalt in der Schweiz die abkommensrechtlichen Voraussetzungen.

Weitere berufliche Aufwendungen

AufwendungMassgebliche Einordnung
ArbeitsmittelBeruflich veranlasste Anschaffungen, etwa Fachliteratur oder Werkzeuge. Bei gemischter Nutzung ist der berufliche Anteil zu bestimmen.
Geringwertige ArbeitsmittelEin abnutzbares, bewegliches und selbständig nutzbares Wirtschaftsgut kann bis 800 EUR netto im Anschaffungsjahr vollständig berücksichtigt werden.
Computerhardware und SoftwareFür die vom BMF bezeichnete Hardware und Software kann unabhängig von dieser Wertgrenze eine Nutzungsdauer von einem Jahr angesetzt werden.
Fortbildung und BewerbungenBeruflicher Zusammenhang und entstandene Kosten sind nachzuweisen. Der Erfolg einer Bewerbung ist keine Voraussetzung.
Berufsverbände und GewerkschaftenBeruflich veranlasste Beiträge sind zu erfassen. Für Gewerkschaftsbeiträge gilt seit 2026 die zusätzliche Berücksichtigung neben dem Pauschbetrag.
KontoführungAbziehbar ist der berufliche Anteil, belegt oder sachgerecht geschätzt. Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Pauschale von genau 16 EUR besteht nicht.
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Schweizer Sozialversicherungsbeiträge

Der Nettolohn des Schweizer Lohnausweises ist nicht ohne Weiteres die deutsche steuerliche Bemessungsgrundlage. Beiträge und gegebenenfalls steuerpflichtige Arbeitgeberleistungen müssen nach den deutschen Regeln eingeordnet werden.

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  • AHV/IV und obligatorische zweite Säule: Die Beiträge werden als Basisversorgung erfasst. Für den Abzug gelten § 10 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 EStG sowie die dortigen Grenzen und Berechnungsregeln.
  • Überobligatorium: Beiträge sind von obligatorischen Vorsorgebeiträgen zu trennen. Auch die Behandlung der Arbeitgeberbeiträge ist gesondert zu prüfen.
  • Krankenversicherung: Grund- beziehungsweise Basisabsicherung und Zusatzleistungen sind getrennt zu erfassen.
  • Nichtberufsunfallversicherung: Nach der amtlichen Anleitung wird der Arbeitnehmerbeitrag hälftig als Werbungskosten und hälftig als sonstiger Vorsorgeaufwand behandelt. In der Anlage N-Gre 2025 sind dies Zeile 59 und Zeile 81.
  • Weitere Versicherungen: ALV, Krankentaggeldversicherung und vergleichbare Positionen sind nach Beitragsart und Kostenträger zuzuordnen.

Die Anlage N-Gre 2025 wird in Baden-Württemberg und Bayern verwendet; die Schweizer Vorsorgepositionen stehen in den Zeilen 75 bis 88. In anderen Bundesländern sind die jeweils vorgesehenen Anlagen zu verwenden. Die Zeilenangaben sind jahrgangsbezogen.

Franken in Euro umrechnen

Nach der amtlichen Anleitung ist grundsätzlich der monatliche Euro-Referenzkurs unter Beachtung des Zuflusszeitpunkts zu verwenden. Vereinfachend darf der von der Oberfinanzdirektion Karlsruhe festgelegte Jahresdurchschnittskurs angesetzt werden. Für 2025 beträgt dieser 106,50 EUR je 100 CHF. Er ist eine Vereinfachungsoption und nicht der einzig zulässige Umrechnungskurs.

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Für ein anderes Steuerjahr sind der passende Monatskurs oder der dafür veröffentlichte Jahreswert heranzuziehen. Der Wert für 2025 darf nicht als Jahreskurs 2026 fortgeschrieben werden.

Nachweise aufeinander abstimmen

Ein vollständiger Arbeitskalender, die Belege zu beruflichen Ausgaben und die aufgeschlüsselten Versicherungsbescheinigungen bilden die Grundlage. Fahrttage, Homeoffice und berufliche Übernachtungen sollten zueinander passen. Bei Vorsorgebeiträgen müssen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile erkennbar bleiben. Erst diese Abstimmung erlaubt eine verlässliche Zuordnung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Entfernungspauschale 2026?

0,38 EUR je vollem Kilometer der einfachen Entfernung und tatsächlichem Fahrttag zur ersten Tätigkeitsstätte. Grundsätzlich zählt die kürzeste Strassenverbindung. Die Jahresgrenze von 4.500 EUR gilt nicht bei eigenem oder überlassenem Kraftwagen. Für öffentliche Verkehrsmittel kann der Vergleich mit höheren tatsächlichen Jahreskosten Bedeutung haben.

Sind Schweizer Sozialversicherungsbeiträge immer Sonderausgaben?

Nein. Die einzelnen Versicherungsarten sind getrennt zu beurteilen. Insbesondere werden Arbeitnehmerbeiträge zur Nichtberufsunfallversicherung nach der amtlichen Anleitung hälftig als Werbungskosten und hälftig als sonstiger Vorsorgeaufwand behandelt. AHV/IV und obligatorische Beiträge zur zweiten Säule gehören zur Basisversorgung.

Lohnt sich ein Nachweis unterhalb von 1.230 EUR?

Höhere übrige Werbungskosten ersetzen den Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Gewerkschaftsbeiträge werden seit 2026 jedoch zusätzlich berücksichtigt und können deshalb auch bei geringeren übrigen Werbungskosten steuerlich wirken. Sonderausgaben unterliegen eigenen Regeln.

Mit welchem Kurs werden Schweizer Franken umgerechnet?

Grundsätzlich mit dem monatlichen Euro-Referenzkurs unter Beachtung des Zuflusszeitpunkts. Vereinfachend ist der amtliche Jahresdurchschnittskurs nach der Anleitung zulässig. Für 2025 beträgt der von Baden-Württemberg veröffentlichte Wert 106,50 EUR je 100 CHF.